In der Ergotherapie werden günstige Voraussetzungen für die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes geschaffen, die wiederum die Grundlage einer angemessenen Handlungsfähigkeit im Alltag bildet. Dies geschieht immer unter Beachtung seiner individuellen Fähigkeiten und Eigenaktivitäten im Alltag und Spiel. Besonders die enge Einbeziehung der Bezugspersonen in die Therapie ermöglicht den bestmöglichen Transfer der Therapieinhalte in den Alltag und fördert den Behandlungserfolg. In jedem Fall werden die Vorlieben des Kindes berücksichtigt, um die Behandlungseffektivität zu steigern.
Wie der Name bereits sagt, rückt die Ergotherapie das menschliche Handeln ins Zentrum. Für das Kind bedeutet dies das Spiel, die vielschichtigen Anforderungen im Kindergarten und Schule, sowie die altersentsprechende Selbständigkeit bei alltäglichen Handlungen.
Erscheinungsbilder/ Indikationen:
- Umschriebene Entwicklungsstörungen der Fein- oder Graphomotorik
- Störung der Handlungs- und Bewegungsplanung sowie -ausführung
- Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration sowie vermehrter Impulsivität
- Umschriebene Entwicklungsstörungen der visuellen Wahrnehmung
- Störungen des Körperschemas
- Taktile Hyper- und Hyposensibilität
- Neuropädiatrische Erkrankungen und Bewegungsstörungen, z.B. Armplexusparese, Ataxie, Formen der Cerebralparese und neuromuskuläre Krankheiten
- Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen
- Rehabilitation nach akuter Schädigung des ZNS
- Tiefgreifende Entwicklungsstörungen mit autistischen Verhaltensweisen
- und weitere…
Heilmittelverordnung:
Die ergotherapeutische Behandlung in meiner Praxis findet auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung statt, entweder in der Praxis selbst oder aber bei entsprechenden Umständen, als Hausbesuch im häuslichen oder im sozialen Umfeld (z.B. Integrative Einrichtungen). Die Kosten der Ergotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Es gibt mehrere Behandlungsverfahren, die je nach Therapieschwerpunkt und Zielsetzung angewandt werden:
Sensomotorische-perzeptive Behandlung
- Wahrnehmungsfördernde Behandlungsmethoden
- Sensomotorische Integrationstherapie
- Funktionelle, handwerkliche, spielerische, gestalterische Behandlungstechniken
- Behandlung auf neuropsychologischer Grundlage z.B. nach Bobath
- Graphomotorisches Training
- Selbsthilfetraining (ADL)
- Training von Alltagskompetenzen unter Berücksichtigung des Einsatzes von Hilfsmitteln
- Versorgung und Training mit Alltagshilfen
Psychisch-funktionelle Behandlung
- Handwerkliche gestalterische Methoden
- Methoden zur Verbesserung der sozialen Wahrnehmung, des kommunikativen und interaktiven Verhaltens
- Methoden zur Verbesserung der Körper- und Selbstwahrnehmung und der Wahrnehmungsverarbeitung
- Training der Selbsthilfetätigkeit (auch ADL)
- Methoden der Entwicklung von Selbstsicherheit und Bewältigungsstrategien
- Training des sozialen Verhaltens
- Kognitive Trainingsprogramme
- Training der eigenen Tagesstrukturierung
- Motorisch- funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
Die Behandlung sollte spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Heilmittelverordnung begonnen werden. Sollte auf der Heilmittelverordnung etwas geändert werden müssen? Kein Problem, ich kümmere mich darum.